SteuerberatungAlgermissen

Grundsteuer-Reform

Guten Tag liebe Immobilieneigentümer,

anbei eine wichtige Information zur Grundsteuer für Sie.

Mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018 wurden die Einheitswerte für Grundstücke, die die Grundlage für die Grundsteuer sind, als verfassungswidrig erklärt.

Dem Gesetzgeber wurde eine Übergangsfrist zur Gesetzesänderung eingeräumt. Die Grundsteuer-Reform soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Das bedeutet, dass bis dahin alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks, unabhängig ob unbebaut / bebaut / Teileigentum / Eigentumswohnung, muss grundsätzlich eine elektronische Steuererklärung zur Wertermittlung für die Grundsteuer an das Finanzamt übermitteln. Wichtig dabei ist, dass dies nicht nur zur Einkünfte-Erzielung genutzte Grundstücke betrifft, sondern alle Grundstücke in Ihrem Eigentum (auch selbstgenutzte).

Grundlage sind die Wertverhältnisse am 01.01.2022. Es ist aktuell davon auszugehen, dass für die Abgabe der Steuererklärung nur ein kurzer Zeitraum von 4 Monaten, vom 01.07. bis 31.10.2022 vorgesehen ist.

Einige Bundesländer planen, die Eigentümer anzuschreiben und auf deren Pflichten hinzuweisen.

Folgende Angaben sind für die Grundsteuer B (Grundstücke, ohne Land-/Fortwirtschaft) in der Steuererklärung anzugeben:
Lage des Grundstücks, Gebäudeart, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert und Baujahr des Gebäudes.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Regelungen für die Wertermittlung, im Vergleich zum sogenannten Bundesmodell, entschieden. Damit sind weitere, andere oder umfangreichere Angaben in der Erklärung anzugeben.

Es kann zu einer Reduktion, aber auch zu einer Erhöhung der nun neu definierten Bemessungsgrundlage der Grundsteuer kommen, sodass sich eine Veränderung der zu zahlenden Grundsteuer ergibt.

Sehr gerne unterstütze ich Sie bei der Bewertung und Abgabe der Steuererklärung.

Sollten Sie eine Aufforderung der Finanzämter zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte erhalten, bitte ich Sie, Kontakt mit mir per E-Mail aufzunehmen und das Schreiben beizufügen. Anschließend stimmen wir uns zur Bewertung und Erstellung der Steuererklärung im Detail ab.

Geben Sie gerne eine solche wichtige und hilfreiche Information auch an Familie und Freunde weiter, die ebenfalls davon betroffen sind.

Alles Gute,
Jeanete Algermissen
Steuerberaterin

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